Der Hobel-Laden am Neumarkt im Zürcher Niederdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hobel Genossenschaft, Stand Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop shop.hobel.ch abgeschlossen werden. Mit der Bestellung anerkennt die Kundin die AGB als Vertragsbestandteil an.

Das Produktangebot im Onlineshop (nachfolgend «Angebot» genannt) richtet sich vorerst an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

2. Information

2.1 Produkt und Preis

Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Preise verstehen sich netto, in Schweizer Franken, inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Hobel Genossenschaft behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Massgebend ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit

Hobel Genossenschaft legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3. Vertragsabschluss

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in den Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend «Vertrag» genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4. Lieferung/Abholung

Die Lieferadresse muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Kostenfolgen.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Hobel Genossenschaft den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und eine Umtriebs-Entschädigung von 10% des Bestellwerts, mindestens aber CHF 50.— in Rechnung stellen.

Falls die Kundschaft die bestellten Produkte in einer Filiale (Filialabholung) nicht innerhalb von 14 Kalendertagen seit dem vereinbarten Termin in der Filiale abholt, kann Hobel Genossenschaft den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft eine Umtriebs-Entschädigung von 10% des Bestellwerts, mindestens aber CHF 50.— in Rechnung stellen.

5. Prüfpflicht

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Lieferschäden, Falsch- und/oder unvollständige Lieferungen sind Hobel Genossenschaft innert 5 Kalendertagen zu melden. Ein solches Produkte darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen und sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, bis Hobel Genossenschaft sich mit der Kundschaft in Verbindung setzt.

6. Garantieleistung

Da Hobel Genossenschaft die verkauften Produkte nicht selber herstellt, hat sie keinen Einfluss auf die Haltbarkeit und Funktionsfähigkeit der Produkte sowie die Garantieleistungen der Hersteller. Es gelten deshalb stets die Garantiebedingungen und -dauer der Hersteller.

Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur, einen Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller.

Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie insbesondere Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen, Modifikationen oder Reparaturversuchen. Ausgeschlossen von der Garantie oder eine reduzierte Garantiedauer haben Verschleissteile, Batterien, Akkus, Lampen usw.

Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann Hobel Genossenschaft oder der Hersteller die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden überwälzen.

Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss Art. 197 ff. OR. Der Kunde hat einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz, nicht aber auf Wandelung oder Minderung.

7. Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Hobel Genossenschaft in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit, indirekte und mittelbare Schäden wie insbesondere Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, sowie Schäden aus Lieferverzug Verspätungsschäden), sowie jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Hobel Genossenschaft, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Hobel Genossenschaft haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

Unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;

Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile

Unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;

Höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Hobel Genossenschaft zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

8. Zahlung

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Barzahlung ist nur nach Absprache und im Falle einer Filialabholung möglich.

Als Zahlungsmittel werden gängige Kredit- und Debitkarten akzeptiert. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung bei Bestellung.

8.1 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Hobel Genossenschaft unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Hobel Genossenschaft kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Hobel Genossenschaft erhebt ab der 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.— und ab der 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.—. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

8.2 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Hobel. Die Genossenschaft ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Hobel Genossenschaft nicht zulässig.

9. Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Hobel Genossenschaft nach freien Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 10% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 50.— sowie dem allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

10. Rücktritts-/Widerrufsrecht

Da es sich um speziell angefertigte Produkte, Kleinserien oder Einzelstücke handelt, besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht.

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